Lockdown-Verlängerung bis zum 18. April Gründonnerstag und Karsamstag gelten einmalig als Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen am Karsamstag Lebensmittelhandel geöffnet private Zusammenkünfte auf zwei Haushalte beschränkt Ansammlungen im öffentlichen Raum generell untersagt bereits geöffnete Außengastronomie muss für diese fünf Tage wieder schließen Kirchen und Religionsgemeinschaft sollen an Ostern nur Online-Angebote machen Impf- und Testzentren sollen offen bleiben
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